Schweiz-Wiki
Advertisement
Dog Meat

Hundefleisch wird in einigen Ländern als Nahrung genutzt, zum Beispiel in Teilen AsiensW. Allerdings hat sich in vielen Kulturen ein NahrungstabuW herausgebildet, das den Verzehr verbietet.

Situation in der Schweiz[]

Der Verzehr von Hundefleisch betrifft entgegen mancher Behauptung in der Schweiz eher eine Bevölkerungsminderheit.[1]

So streut beispielsweise die von Edith Zellweger im Alleingang gelenkte «Aktive Tierschutzgruppe Salez» (ATS) immer wieder anderslautende Informationen, die offensichtlich ohne genauere Recherche von internationalen Medien aufgegriffen und im Ausland verbreitet werden.[2] Bereits in den 1950er Jahren veröffentlichten ausländische Medien ähnliche Behauptungen, beispielsweise die im Moskauer VerlagW Международная книга (russischW Meschdunarodnaja Kniga - Das Internationale Buch) herausgegebene illustrierte deutschsprachige Wochenschrift Neue Zeit, Moskauer Hefte für Politik unter Bezugnahme auf einen Artikel im Basler Schweizerischen Beobachter, dass Schweizer Arbeiter so schlecht gestellt seien, dass sie Hunde- und Katzenfleisch verzehren müssten. Nationalrat Hans Oprecht wollte Klarheit haben und stellte im Oktober 1953 eine Kleine Anfrage an die Regierung, ob das Verbot von 1909 noch gelte, die da lautete: «Der Verkehr mit Hunde- und Katzenfleisch und mit daraus hergestellten Waren ist verboten.» Der Bundesrat bestätigte den Fortbestand des Verbotes, zeigte aber auf, dass kantonale Ausnahmen zulässig waren: «Unter Aufstellung sichernder Bestimmung» konnten die Kantone innerhalb ihres Gebiets den «Verkehr mit Hunde- und Katzenfleisch bewilligen». Lokale, die diesem Zweck dienten, waren «aber durch entsprechende Aufschriften zu kennzeichnen». In diesem Rahmen wurde auch festgestellt, dass sich im Rahmen der Kontrollen keine gesundheitlichen Nachteile durch den Verzehr nachweisen liessen.[3]

Es gab dennoch schon immer Regionen, in denen regelmässig Hunde verspeist wurden. Beispiele dafür sind das Appenzeller- und das Bündnerland.[4] Bis Ende des 20. Jahrhunderts war es noch auf vielen Bauernhöfen des Appenzellerlands üblich auch Hundefleisch zu räuchern und zu Mostbröckli zu verarbeiten. Die Änderung der Ernährungsgewohnheiten führte jedoch während der letzten Jahre zu einem Rückgang der Verwendung von Hundfleisch.[5]

Gewerblicher Gewinn und Handel heute[]

Das Verbot, Hundefleisch oder Katzenfleisch zu gewinnen und anzubieten, ergibt sich für die Schweiz aus Art. 2 der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft vom 23. November 2005.[6] Das Verbot gilt allerdings nur für den kommerziellen Verkehr; Gewinnung und Verzehr für den Eigengebrauch sind zulässig[7], solange kein Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung vorliegt.[5]

Privater Gewinn und Verzehr heute[]

Das Verbot gilt allerdings nur für den kommerziellen Verkehr; Gewinnung und Verzehr für den Eigengebrauch sind zulässig, solange kein Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung vorliegt.[7]

Kritik[]

Einige Tierschützler fordern ein generelles Verzehrsverbot.[8]

Edith Zellweger von der «Aktiven Tierschutzgruppe Salez» reichte 1993 in Bern eine Petition mit über 6'000 Unterschriften ein. Der National- und Ständerat erachteten es nicht als Staatsaufgabe, mit Gesetzen die Essgewohnheiten der Menschen zu steuern und gestand es dem Einzelnen zu, nach persönlichem «ethischen Empfinden» das Fleisch von Haustieren zu verzehren. In diesem Zusammenhang verwies das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) auf andere kulturelle Differenzen. So würden in der Romandie mehr Rösser für den Verzehr geschlachtet, und deren Konsum sei verbreiteter als in der Deutschschweiz, wo einige Tierschützler sich auch über den Konsum von Pferdefleisch echauffierten.[9]

Einzelnachweise[]

  1. Christoph DrösserW: Stimmt's / Stimmt's? – Haustiere auf dem Speiseplan, Die ZeitW Nr. 43, 15. Oktober 2009.
  2. Michael Breu: Gegrilltes Hündchen als Delikatesse, Basler Zeitung, 15. Januar 2013.
  3. Schweiz: Doch Hundefleisch. Der SpiegelW 52/1953, 23. Dezember 1953.
  4. Erhard OeserW: Hund und Mensch: die Geschichte einer Beziehung. Darmstadt 2004, ISBN 3-89678-496-X; Kapitel 7: Der Hund als Medizin und Nahrung, S. 143–151
  5. 5,0 5,1 Markus Rohner: Nicht nur die Asiaten lieben Hundefleisch. In: Basler Zeitung, 23. Februar 2002. Siehe auch ksgemeinde.de.
  6. AS 2005 6043 (PDF; 623 kB) = SR 817.022.108; enthält eine Auflistung der zur kommerziellen Lebensmittelgewinnung zulässigen Tierarten. Ebenso zuvor Art. 121 der Lebensmittelverordnung (LMV) vom 1. März 1995. – Siehe ferner das Urteil des Bundesgerichts vom 24. September 1913, BGE 39 I 407 (Kassationsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bucheggberg-Kriegstetten; PDF; 422 kB), wodurch Art. 24 der bundesrätlichen Verordnung über das Schlachten, die Fleischschau und den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren vom 29. Januar 1909 bestätigt wurde: „Der Verkehr mit Hunde- und Katzenfleisch und mit daraus hergestellten Waren ist verboten“.
  7. 7,0 7,1 Art. 2 Abs. 4 lit. a Lebensmittelgesetz: "Das Gesetz gilt nicht: für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, die für den Eigengebrauch bestimmt sind."
  8. Charlotte Theile: Katzenjunges mit Rosmarin und Thymian, Süddeutsche ZeitungW, 27. November 2014.
  9. Stefan Häne: Schweizer sollen keine Hunde und Katzen mehr essen, Tages-Anzeiger, 27. Dezember 2012.
Dieser Artikel basiert bzw. Teile davon basieren auf „Hundefleisch“ in der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 20:03, 21. Apr. 2016‎ (Permanentlink) und steht unter der Lizenz cc-by-sa 3.0 unportedW. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Advertisement