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Schweizerfahne
Flag of Switzerland

Vexillologisches SymbolW: Nationalflagge an Land?W IFIS Vertical inapplicable
Seitenverhältnis: 1:1
Offiziell angenommen am: 12. Dezember 1889

Die Fahne und das Wappen der Schweiz zeigen ein aufrechtes, freistehendes weisses griechisches KreuzW auf rotem Grund. In der deutschsprachigen Schweiz wird der Begriff FlaggeW nicht benutzt, man spricht allgemein von der Schweizerfahne.[1]

Schweizerfahne[]

Einleitung[]

Wappen Schwyz matt

Wappen des Kantons SchwyzW

Das Seitenverhältnis der Schweizerfahne ist gesetzlich nicht festgelegt.[2][3] Im Gegensatz zu den meisten anderen Nationalflaggen wird sie jedoch meist in QuadratformW verwendet, nur auf Hochsee- und Binnenschiffen schweizerischer Reedereien weht eine rechteckige Fahne im Verhältnis 2:3.

Nicht verwechselt werden darf die Fahne mit derjenigen des Kantons Schwyz; diese Fahne hat aber wahrscheinlich die Gestaltung der Nationalflagge inspiriert. Da sie proportional anders gestaltet ist, handelt es sich bei der Schweizerfahne um eine eigene Gestaltung und nicht um eine vergrösserte Version der Fahne des Kantons Schwyz.

Traditionell wird die Schweizerfahne privat vor allem am Schweizer Bundesfeiertag zur Dekoration verwendet und teilweise auch über das ganze Jahr hinweg gehisst. Während der 1980er Jahre war das Verwenden des Schweizerkreuzes oft als (zu) nationalistisch verpönt, doch wurde es im Zuge der sogenannten Swissness seit den 1990er Jahren zum breit vermarkteten Symbol auf Souvenirs, Kleidung und Design-Gegenständen.

Geschichte[]

Early Swiss cross

Historische Flagge?W Früheste Form der eidgenössischen Fahne, etwa ab 1470

Fahne Schweizergarde Frankreich

Historische Flagge?W Fahne des französischen Schweizergarde-Regiments

Alte Eidgenossenschaft bis 1798[]

Das Schweizerkreuz wurde bereits von den Alten Eidgenossen als FeldzeichenW verwendet. Die früheste dokumentierte Verwendung geht auf die Schlacht von Laupen im Jahr 1339 zurück. Weisse Kreuze aus Leinwandstreifen wurden am Gewand der Krieger befestigt, teilweise wurden auch Waffen mit dem Kreuz gekennzeichnet. Auch die Standesfähnlein trugen alle das gemeineidgenössische Kreuz. Die Fähnlein wurden jedoch nur für weniger bedeutende Kriegszüge anstelle der Banner verwendet. Ursprünglich waren die Arme des Kreuzes stets schmal, oft auch bis zum Rand durchgezogen wie in den skandinavischen Flaggen. Offizielle Hoheitszeichen waren aber in der Alten Eidgenossenschaft nur die Wappen der Kantone. Die Herkunft des Schweizerkreuzes ist ungeklärt, es besteht jedoch wahrscheinlich ein Zusammenhang zum Kult der Zehntausend RitterW, der im Frühmittelalter in der Schweiz weit verbreitet war. Den Heiligen MauritiusW und Ursus war auf Darstellungen dabei häufig eine Fahne zugeordnet, die ein weisses Kreuz auf rotem Grund zeigte. Das Schweizerkreuz als gemeineidgenössisches Feldzeichen zeigte jedoch stets ein durchgehendes weisses Kreuz und war oft dreieckig oder zweizipflig. Zwischen 1450 und 1520 entwickelte sich das Schweizerkreuz zum nationalen Erkennungszeichen der Eidgenossen, besonders in Abgrenzung zum burgundischen AndreaskreuzW der deutschen Landsknechte. Die ersten bildlichen Darstellungen des Schweizerkreuzes als Fahne finden sich in der Luzerner Chronik von 1513. Die älteste Darstellung des Schweizerwappens geht auf Johannes Stumpfs Wappenbuch aus der Mitte des 16. Jahrhunderts zurück.[4]

Nach dem Ende der gemeineidgenössischen Kriege 1515 führten die im Ausland für fremde Mächte kämpfenden Schweizer Söldnertruppen in ihren Feldzeichen und Fahnen, denen das weisse durchgehende Kreuz gemein war. Die Farben und Muster in den vier Quadraten waren sehr unterschiedlich. Die Felder waren entweder alle oder zum Teil horizontal oder vertikal geteilt, oft in Varianten auch mit Wellen- oder Zickzackbalken und Rauten. Die Farben der Fahnen entsprachen denen der Hauptleute. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts tritt sowohl bei den in der Fremde dienenden Regimentern wie auch in den Kantonen das für Schweizer Militärfahnen typische Flammenmuster auf. Zuerst sind die Flammen diagonal angeordnet und greifen ineinander, dann sind sie radial angeordnet und laufen gegen die inneren Kreuzwinkel zu.[5]

Flag of the Helvetic Republic (French)

Nationalflagge an Land?WHistorische Flagge?WRückseite einer Flagge?W Fahne der Helvetischen Republik (1798–1803)

Swiss flag Bachmann 1815

Historische Flagge?W Bataillonsfahne von 1815

Helvetische Republik und Staatenbund bis 1847[]

Bild Modell der Schweizer Fahne 1841

Definitives Modell der eidgenössischen Militärfahnen gemäss den Entwürfen von Carl Stauffer, das am 11. Oktober 1841 von der Tagsatzung an die Kantonsregierungen überreicht wurde

Eine erste gesamtschweizerische Fahne existierte während der Helvetischen Republik 1798–1803. Es war eine grün-rot-gelbe TrikoloreW nach französischem Vorbild, die am 13. Februar 1799 offiziell eingeführt wurde. 1815 wurde das Kreuz zum offiziellen Schweizer Wappen. Es fand zunächst nur im Schweizer SiegelW Verwendung. Allerdings trugen die kantonalen Truppen als Zeichen der Zugehörigkeit zum eidgenössischen Heer seit dem 3. Juli 1815 auf Anordnung von General Niklaus Franz von Bachmann eine drei Zoll breite Armbinde, auf der das weisse Schweizerkreuz auf rotem Grund aufgebracht war. 1815 tauchte erstmals das freischwebende Schweizerkreuz auf eidgenössischen Bataillonsfahnen auf. Die kantonalen Kontingente hatten jedoch weiter eigene Fahnen, die wie vor 1798 einzig das durchgehende weisse Schweizerkreuz als Gemeinsamkeit hatten.

Auf Bestreben von Guillaume-Henri Dufour erhielten die eidgenössischen Infanteriebataillone durch Beschluss der Tagsatzung vom 2. September 1839 einheitliche Fahnen, die ein weisses Kreuz auf rotem Grund mit dem Namen des Kantons in Gold auf dem Querbalken des Kreuzesarm zeigen sollten. Nach weiteren Beratungen nahm die Tagsatzung am 21. Juli 1840 die neue eidgenössische Fahne an. In einem ersten Rundschreiben an die Kantone war noch von einer roten Fahne, die vom weissen Kreuz durchschnitten wird, die Rede. Erst nach weiteren Beratungen einigte man sich auf die bis heute gültige Form, die nach einem Entwurf von Carl Stauffer am 11. Oktober 1841 den Kantonen in einem Kreisschreiben mitgeteilt wurde.

Moderne Schweiz nach 1848[]

Die eidgenössische Militärfahne wurde 1848 vom neu gegründeten Bundesstaat übernommen. Dufours Schweizerkreuz war aus fünf Quadraten zusammengesetzt und unterschied sich deutlich vom früher verwendeten schlanken Kreuz.[6] 1889 legte die Bundesversammlung im Bundesbeschluss vom 12. Dezember, betreffend das eidgenössische Wappen, die heutige Form des Kreuzes im Schweizer Wappen fest: «Das Wappen der Eidgenossenschaft ist im roten Felde ein aufrechtes, frei stehendes weisses Kreuz, dessen unter sich gleiche Arme je einen Sechstel länger als breit sind». Das Verhältnis von Breite und Länge der Kreuzarme beträgt also 6:7, von Breite und Gesamtlänge des Kreuzbalkens 6:20. Das Grössenverhältnis des Kreuzes zum Quadrat ist nicht definiert.[7]

Hinsichtlich der Fahne gab es keine Definition, daher wurden hier die Angaben für das Wappen einfach übernommen. Besonders in der Anfangszeit waren auch geflammte FahneWn in Gebrauch (Quadratisch, in der Mitte das Wappen, gewellte Strahlen (Flammen) in den Hauptfarben des Wappens aus dem Zentrum).

Schweizerflagge zur See[]

Civil Ensign of Switzerland

Nationalflagge zur See?W

Seit 17. April 1941 führen Schweizer SeeschiffWe eine rechteckige Nationalflagge im Verhältnis zu 2:3, die «Schweizerflagge zur See» genannt wird. Laut Gesetz darf sie nur von in der Schweiz immatrikulierten Seeschiffen geführt werden.[8] Gesetzlich geregelt wurde sie mit Bundesgesetz vom 23. September 1953.[9]

Die zu den GenietruppenW zählenden PatrouillenbootWe der MotorbootkompanieW der Schweizer Armee führen die Schweizerflagge zur See.[10] Eine MarineW existiert nicht.

Bereits 1911 wurde für Schiffe auf dem Bodensee eine rechteckige Schweizerflagge eingeführt. In ihrer Dienstanweisung für den Betrieb der Bodensee-Dampfschiffahrt vom 15. Januar 1911 legte die Schiffahrtsinspektion der Schweizerischen Bundesbahnen in Romanshorn die Flaggenordnung für ihre Schiffe fest, wonach «die Heck- und Bugflaggen rechteckig etwa im Verhältnis 2:3 sind». Mit der Flaggenordnung vom 20. Mai 1951 führen die Bodenseeschiffe die am Heck gehisste Flagge in rechteckiger Form.[11]

Eidgenössisches Wappen[]

Coat of Arms of Switzerland
CH license plate

Autonummer des Kantons Zürich

Das eidgenössische Wappen enthält ein frei stehendes, weisses Kreuz auf rotem Grund in denselben Proportionen wie die Flagge. Im Gegensatz zur quadratischen Form der Flagge ist jedoch die äussere Form des Wappenschildes mathematisch nicht genau definiert. Gesetzlich geregelt wurde das Wappen (jedoch ohne die äussere Form) mit Bundesbeschluss vom 12. Dezember 1889 (inkl. Abbildung).

Darstellungen des Wappens finden sich auf den Schweizer Münzen, auf Lokomotiven, auf den Autonummern von Autos und einigen Konsumgütern wie beispielsweise dem Schweizer Sackmesser.

Darstellung[]

Für die Schweizerfahne gilt nach Gestaltungsvorschrift, dass die Länge der Arme sieben Sechstel des Mittelquadrates betragen soll. Die Arme sind also um den Faktor 1,166 länger als breit. Was jedoch bisher nicht festgelegt worden ist, ist das Grössenverhältnis des Schweizerkreuzes zur Fahne selber. Aus vexillologischer Sicht wird ein Verhältnis der Kreuzbalkenlänge zur gesamten Seitenlänge der Fahne von 5:8 empfohlen. Dies entspricht annähernd dem Goldenen SchnittW.

«Corporate Design Bund»[]

«Corporate Design Bund»

Der Bundesrat hat im November 2003[12] die Schaffung eines einheitlichen und eindeutigen Erscheinungsbildes beschlossen, das am 1. Januar 2007 eingeführt wurde. Dieses als Corporate DesignW Bund oder kurz CD Bund bezeichnete Erscheinungsbild regelt die genaue Verwendung des Eidgenössischen Wappens. Die Regelung gilt für den Bundesrat, die Schweizerische Bundeskanzlei, die Departemente (siehe Bundesverwaltung), die Ämter und sämtliche Verwaltungseinheiten des ersten und zweiten Kreises.[13] Der erste Kreis umfasst die Zentralverwaltung und der zweite Kreis die Verwaltungseinheiten (VE), die mit einem Leistungsauftrag und Globalbudget geführt werden, die sogenannten FLAG-Einheiten.[14]

Das Schweizer Rot[]

Verschiedene Varianten des «Schweizer Rot»

Die Farbe des roten Grundes auf Fahne und Wappen ist gesetzlich nicht festgelegt; traditionell wurden verschiedene Farbtöne verwendet. Je dunkler das Rot, desto seltener wurde es verwendet. Vor allem vom Wappen abgeleitete Logos, wie zum Beispiel das der Swiss, verwenden dunklere Varianten. Das seit 2007 geltende Corporate Design der Bundesverwaltung definiert das «Schweizer Rot» als der PantoneW-Zahl 485 entsprechend, das heisst, es ist aus je 100 Prozent MagentaW und GelbW zusammengesetzt (ungefähre Pantone RGB Entsprechung: #AB2720[15]).

Für eine Orientierung an den sogenannten «websicheren FarbenW» (eine überholte Farbpalette aus den Anfängen des Internets) für Web-Auftritte wird das Rot mit dem 100-prozentigen hexadezimalen Wert von #FF0000 des RGB-FarbraumWs gehalten.[16] In der Heraldik wird dagegen das helvetische Rot in der DruckfarbeW PantoneW-Zahl 032 C angegeben. Eine offizielle Entsprechung für das RGB-Farbsystem gibt es nicht, so wird dieses in den einzelnen Kantonen nicht oder allgemein als «Wappenrot» oder unterschiedlich festgelegt, z. B. #C1091F,[17] #F00000.[18]

Im Dokument Corporate Identity Manual Switzerland [19] von 2008 wird das Logo für die Organisationseinheit Präsenz Schweiz auf folgende Werte festgelegt:

schweizerisches Rot
Anwendung Vollfarbendruck 4-Farbendruck Bildschirm / Web
Farbsystem Pantone CMYK RGB HEX Farbmuster
Wert 1797 C / 1797 U 0/100/95/5 225/026/039 #E11A27

Schutz[]

Die Zeichen der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind im Inland durch das Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen (SR 232.21) geschützt. Sie dürfen in der Regel nur von den entsprechenden amtlichen Stellen als Marken verwendet werden. Durch § 125 des Gesetzes über OrdnungswidrigkeitenW sind die Zeichen der Schweizerischen Eidgenossenschaft – zusammen mit den Zeichen des Roten Kreuzes – auch in Deutschland explizit unter Schutz gestellt. Ebensolches gilt in Österreich, dort steht eine entsprechende Regelung im Rotkreuzgesetz. Auch die NiederlandeW haben ein entsprechendes, strafbewehrtes Verbot in ihrem Strafrechtsbuch.[20]

Das Zeichen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung[]

Flag of the Red Cross

Als ursprüngliches Schutz- und Kennzeichen wurde das Rote Kreuz auf weissem Grund bestimmt. Es handelt sich dabei um die Umkehrung der Schweizerfahne, eine Festlegung, die zu Ehren des Rotkreuz-Gründers Henry Dunant und seines Heimatlandes angenommen wurde.

Siehe auch[]

  • Liste der Wappen und Fahnen der Schweizer Kantone
  • Liste der Kommunalwappen mit der Jakobsmuschel in der Schweiz

Literatur[]

  • Elio Pellin, Elisabeth Ryter (Hrsg.): Weiss auf Rot. Das Schweizer Kreuz zwischen nationaler Identität und Corporate Identity. Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2004, ISBN 3-03823-111-8.
  • Peter M. Mäder, Günter Mattern: Fahnen und ihre Symbole. = Drapeaux et leurs symboles. = Flags and their symbols (= Schweizerisches Landesmuseum. Bildband. 4). Schweizerisches Landesmuseum, Zürich 1993, ISBN 3-908025-24-9.
  • Louis Mühlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. 700 Jahre/ans/anni/onns Confoederatio Helvetica. Offizieller Wappen- und Fahnen-Bildband zur 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft. Bühler, Lengnau 1991, ISBN 3-9520071-1-0.

Einzelnachweise[]

  1. Schweizer Armee (Hrsg.): Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement). (PDF; 11,4 MB), Reglement 51.340 d, Kapitel 4.1 Aufziehen der Schweizerfahne: „Im Kommandobereich von Schulen und Truppen ist es vielerorts Tradition, die Schweizerfahne am Morgen aufzuziehen und am Abend einzuziehen. Weil die Fahne an einem Kabelzug bewegt wird, handelt es sich dabei eigentlich um das Aufziehen und Einziehen der «Schweizerflagge». In unserem Sprachgebrauch hat sich der Begriff Schweizerflagge in diesem Sinn nicht eingebürgert. Das Reglement spricht weiter von der Schweizerfahne.[…] Das «Aufziehen einer Fahne» wird in der Armee aber weiter zur Umgangssprache gehören.“
  2. SR111 Artikel 1
  3. «Der Schweizer Bürger identifiziert sich mit quadratischen Dimensionen». In: Neue Zürcher Zeitung. 16. August 2008.
  4. Louis Mühlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. Zürich 1980, S. 13–15.
  5. Louis Mühlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. Zürich 1980, S. 16 f.
  6. Louis Mühlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. Zürich 1980, S. 19 f.
  7. Louis Mühlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. Zürich 1980, S. 12.
  8. Art. 3 des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge
  9. Anhang I des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge auf der Webseite des Bundes
  10. Fahnenreglement der Armee (PDF; 11,4 MB)
  11. Louis Mühlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. Zürich 1980, S. 27.
  12. Einheitliches Erscheinungsbild für die Bundesverwaltung Medieninformation der Bundeskanzlei
  13. CD Bund auf dem Webangebot der Schweizerischen Bundeskanzlei
  14. FLAG Verwaltungseinheiten – «Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget»
  15. CD Naturfreunde Schweiz (PDF; 5,7 MB)
  16. Wenn nicht nur der Firn sich rötet: Vor dem ersten Bundesfeiertag mit definiertem Wappenrot. In: Neue Zürcher Zeitung. 30. Juli 2007.
  17. Kanton Bern - Berner Oberland Thun CD
  18. Farbkarte in: Josef Melchior Galliker, Marcel Giger: Gemeindewappen Kanton Aargau. Lehrmittelverlag des Kantons Aargau, Buchs 2004, ISBN 3-906738-07-8.
  19. Corporate Identity Manual Switzerland. Federal Department of Foreign Affairs FDFA, Bern, Dezember 2008, abgerufen am 25. Mai 2013 (PDF; 6,8 MB, englisch).
  20. Niederländisches 'Wetboek van Strafrecht' Art. 435c und 435d.
Dieser Artikel basiert bzw. Teile davon basieren auf „Fahne_und_Wappen_der_Schweiz“ in der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 10:14, 14. Mär. 2016‎ (Permanentlink) und steht unter der Lizenz cc-by-sa 3.0 unportedW. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Weblinks[]

Commons-logo Commons: Flaggen der Schweiz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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